Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Nett...
+ Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Nettofüllmenge reicht nicht

Hanno Bender

Auf Verpackungen von Süßwaren müssen Hersteller auch die Zahl der einzeln verpackten Süßigkeiten angeben – zum Beispiel eingewickelte Bonbons. Das hat am 9. März 2023 das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig entschieden.

Das BVG lehnte die Revision des Süßwarenunternehmens August Storck AG gegen ein Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgeri

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