Ab 1. Juli 2022 gilt die erweiterte Registrierungspflicht, die mit der Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft tritt: Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich alle Händler, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungen.
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