Großbritannien
Steuer auf Kunststoffverpackungen beschlossen
Die „Plastic Packaging Tax“ umfasst Verpackungen, die sowohl im Inland hergestellt als auch importiert werden. In Bezug auf die Importe wird die Steuer unabhängig davon erhoben, ob die Kunststoffverpackungen befüllt oder ungefüllt sind.
Es soll aber eine Befreiung für Hersteller und Importeure kleiner Mengen von Kunststoffverpackungen geben, um den im Vergleich zur Steuerschuld unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu verringern. Wo die Grenze liegt, teilte die britische Regierung allerdings nicht mit.
Die Steuer gilt nicht für Kunststoffverpackungen, die mindestens 30 % wiederverwerteten Kunststoff enthalten, und auch nicht für Verpackungen, die gewichtsmäßig nicht überwiegend aus Kunststoff bestehen.
Die Steuer soll einen eindeutigen wirtschaftlichen Anreiz für Unternehmen darstellen, recyceltes Material zu verwenden, was eine größere Nachfrage nach diesem Material schaffen wird. Ebenfalls soll die Steuer zu einer verstärkten Wiederverwertung und Sammlung von Kunststoffabfällen führen um diese von der Deponierung oder Verbrennung ausschließen.
Für den Haushalt 2018 wurde die neue Steuer auf Kunststoffverpackungen bereits mit weniger als 30% recyceltem Kunststoff angekündigt. Die Regierung leitete im Februar 2019 eine Konsultation ein, um Input zu den ersten Vorschlägen für die Gestaltung der Steuer zu erhalten.