Einwegkunststofffonds
Referenzentwurf stößt auf Kritik
Es geht um die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8 Absatz 1 bis 7. Hiernach ist für To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher- und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter(produkte) die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen. Nach den europäischen Vorgaben sollen die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte künftig bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden.
Zentrales Element des neuen Einwegkunststofffondsgesetzes ist der vom Umweltbundesamt verwaltete Einwegkunststofffonds. In diesen Fonds zahlen die Hersteller die Einwegkunststoffabgabe ein und aus diesem erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstigen anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts Ersatz ihrer entstandenen Kosten.
Doch das ruft die Deutsche Umwelthilfe auf den Plan. Den von Umweltministerin Steffi Lemke vorgelegten Gesetzentwurf eines Einwegkunststofffonds hält die DUH nicht für ausreichend, um das Problem wachsender Einweg-Müllberge in den Griff zu bekommen. Die DUH begrüße zwar, dass Hersteller bestimmter Einweg-Plastikartikel zukünftig für die Sammlung und Entsorgung ihrer Produkte aus dem öffentlichen Raum Geld bezahlen sollen, sieht darin jedoch keinen Lösungsansatz für die grundlegenden Ursachen der Müllkrise: Wenn Abfälle aus der Umwelt aufgesammelt werden müssten, sei es bereits zu spät. Statt am Ende des Produktlebens anzusetzen, fordert die DUH ein verbindliches Abfallvermeidungsziel zur Halbierung des Verpackungsmülls bis 2025 sowie eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen.