Weniger Abfall, mehr Reparatur und Wiederverwertung – das sind die Ziele des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Was das für betroffene Unternehmen bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Simon Meyer, der bei der Tüv Nord Akademie Seminare zu Umwelt- und Abfallrecht gibt.
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