Die AGVU engagiert sich seit 1986 für die Produktverantwortung bei Verpackungen und setzt sich für deren umweltgerechte und ressourcenschonende Nutzung und Verwertung ein. Sie wendet sich jetzt mit konkreten Vorschlägen zum Ausbau der privatwirtschaftlich organisierten Kreislaufwirtschaft und zum Klima- und Ressourcenschutz durch optimierte Verpackungen an die Fachpolitiker im neuen Bundestag.
Mit Blick auf die umweltpolitische Arbeit einer neuen Bundesregierung erwartet die Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt (AGVU) ein klares Bekenntnis zum Ausbau von Kreislaufwirtschaft und Recycling, die Sicherung und Stärkung des Wettbewerbs sowie die Anerkennung der vielfältigen Leistungen von Verpackungen.
Um die weltweite Spitzenreiterposition Deutschlands in der Kreislaufwirtschaft zu sichern, gilt es nun, Investitionen in Sortier- und Aufbereitungstechnik und in einen funktionierenden Sekundärrohstoffmarkt zu fördern. Dabei darf der Wettbewerb in keinem Fall einseitig zugunsten kommunaler Abfallwirtschaftsunternehmen verzerrt werden. Im Zentrum der Kreislaufwirtschaft muss das Prinzip der Produktverantwortung stehen.
Der große Nutzen von Verpackungen nicht nur für den Bürger, sondern auch für Umwelt, Klima und Ressourcenschonung ist grundsätzlich anzuerkennen. Gemeinsam sind Anstrengungen zur stofflichen Wiederverwertung möglichst aller Verpackungsrohstoffe zu unternehmen.
Die Verpackungspolitik der zukünftigen Bundesregierung sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Verpackungen haben einen bedeutsamen Nutzen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Daher: Regulierung soll Verpackungsmärkte nicht behindern, sondern einen innovationsfreundlichen Rahmen schaffen.
Notwendig dafür ist,
- eine fundierte Folgenabschätzung als Basis jeglicher Regulierung im Bereich Verpackung und Recycling vorzusehen: Der Nutzen der Verpackung in sozialer, ökonomischer und ökologischer Dimension ist stets mit einzubeziehen und eine pauschale Sanktionierung bestimmter Verpackungssysteme oder -materialien auszuschließen.
- privatwirtschaftliche Initiativen zur ökologischen Fortentwicklung von Verpackungen zu fördern.
- auf Eingriffe in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit der dualen Systeme über die sinnvollen Regelungen in § 21 VerpackG hinaus zu verzichten und die Idee einer staatlich fixierten Ressourcenabgabe auf Verpackungen zurückzuweisen.
- den Bürger weiter für den Nutzen von Verpackungen zu sensibilisieren und die Kommunen für eine weitere Verbesserung der Getrenntsammlung in die Pflicht zu nehmen: Nur mit einer hohen Qualität des Sammelgemischs können die Recyclingunternehmen die neuen, ehrgeizigen Verwertungsziele erreichen.
2. Sekundärrohstoffe und nachwachsende Rohstoffe schonen Umwelt, Klima und Ressourcen. Daher: Regulierung soll Impulse zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft geben
Das Verpackungsgesetz wird das Recycling stärken. Dennoch ist die Kreislaufführung von Wertstoffen weiter auszubauen. Notwendig dafür ist,
- die Forschung für eine Rohstoffsicherung zu fördern, die auf das Recycling möglichst aller Materialien setzt.
- Impulse für einen vermehrten Einsatz von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen zu setzen, etwa durch die fortlaufende Überprüfung von europäischen Leitlinien für den Sekundärrohstoffeinsatz in Lebensmittelverpackungen auch in direktem Kontakt zur Ware, jedoch unter voller Berücksichtigung der Lebensmittelsicherheit.
- die Etablierung transparenter Märkte für Sekundärrohstoffe und nachwachsende Materialien zu begleiten, so dass die ökologischen Vorteile wie CO2-Einsparung und Ressourcenschutz dieser Materialien immer stärker zum Tragen kommen.
- eine Förderung der Sekundärrohstoffwirtschaft auch im Bereich der öffentlichen Beschaffung voranzutreiben und Beratungsangebote auszubauen.
3. Die Kreislaufwirtschaft ist Treiber einer Green-Economy. Daher: Regulierung soll die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken
Notwendig dafür ist,
- den Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen auf allen Ebenen der Kreislaufwirtschaft als Basis der Innovationskraft der Privatwirtschaft zu stärken. In diesem Zusammenhang muss das Umsatzsteuerprivileg für staatliche Entsorgungsbetriebe fallen, um privaten Anbietern faire Chancen zu belassen.
- marktwirtschaftliche Prinzipien auf allen Stufen der Prozesskette von der Erfassung über die Verwertung bis zum Wiedereinsatz zu sichern, um den Technologievorsprung deutscher Anbieter zu erhalten.
- eine neue Grundsatzdiskussion zum gesetzlichen Rahmen der haushaltsnahen Wertstoffsammlung zu vermeiden, um das Verpackungsgesetz gewissenhaft umsetzen zu können. Zur Erreichung der neuen Verwertungsquoten wird die Wirtschaft ihre bisherigen Anstrengungen für eine Weiterentwicklung der Sortier- und Verwertungstechnologien fortsetzen.
4. Produktverantwortung hat sich bewährt und wird zum Vorbild in Europa. Daher: Regulierung muss das Prinzip der Produktverantwortung in den Mittelpunkt rücken
Notwendig dafür ist,
- das Prinzip der Produktverantwortung im deutschen und europäischen Gesetzesrahmen zu verankern: Das auf der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber basierende Rücknahmesystem gewährleistet nachweislich die besten ökologischen und wirtschaftlichen Ergebnisse. Ökologische Rahmenvorgaben werden klar der Verantwortlichkeit des Herstellers zugeordnet; gleichzeitig werden Effizienzgewinne genutzt und Innovationen vorangetrieben.
- die erfolgreich etablierten Prozesse, Infrastrukturen und das Know-How der dualen Systeme zu erhalten und zu nutzen: Hersteller und Vertreiber von verpackten Waren müssen über ihre Leistungserbringer – die dualen Systeme – Entscheidungshoheit haben, und zwar über alle Prozessschritte von der Bürgerinformation über die Erfassung der Wertstoffe am Haushalt bis hin zu den Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen. Zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung, insbesondere der Quotenerfüllung, müssen sie sich auch in Zukunft auf leistungsfähige duale Systeme verlassen können.
- ein kraftvoller Einsatz für den erfolgreichen Abschluss und die zügige Umsetzung des europäischen Kreislaufwirtschaftspaketes. Das Abfallrecht in den EU-Mitgliedsstaaten muss grundsätzlich einheitlich umgesetzt, vollzogen und weiterentwickelt werden.
5. Eine einheitliche Rücknahmeregelung für stoffgleiche Waren ist ein Projekt der Zukunft. Daher: Regulierung soll Erfahrungswerten folgen
Notwendig dafür ist,
- Erfahrungen mit dem Verpackungsgesetz zu nutzen, bevor etwaige Arbeiten an einer bundesweit einheitlichen Regelung zur Rücknahme von Verpackungen und stoffgleichen Waren beginnen: Das Verpackungsgesetz wird zum Januar 2019 in Kraft treten und soll zu einem Erfolg werden. Erst wenn ausreichend Erfahrungswerte gesammelt wurden, kann dieses Verpackungsgesetz ein zukünftiger, wichtiger Schritt in Richtung einer einheitlichen Rücknahmeregelung auch für stoffgleiche Waren sein.