Der Bundestag hat das Verpackungsgesetz mit Änderungen verabschiedet. Am 12. Mai wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten. Nach den im Bundestag vorgenommenen Korrekturen am Regierungsentwurf ist es unwahrscheinlich, dass die Länderkammer das Gesetz noch aufhalten wird. Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfte am 1. Januar 2019 das Verpackungsgesetz in Kraft treten.
Die Abgeordneten haben für die Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle gestimmt. Die Parlamentarier votierten mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein neues Verpackungsgesetz in geänderter Fassung. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Wertstoffgesetz jetzt vorlegen" mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugrunde.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung zum einen, Anreize für „Investitionen in technische Innovationen und neue Anlagen zu fördern“. Dazu ist geplant, die „bestehenden Verwertungsanforderungen für Verpackungsabfälle spürbar“ anzuheben. Die bisherigen Vorgaben zur Recyclingquote würden „in aller Regel deutlich übererfüllt“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.
Zum anderen will sie mit dem Gesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung ablösen soll, auch Anreize in der Verpackungsproduktion setzen: Künftig sollen sich die Beteiligungsentgelte an den jeweiligen Systemen nicht mehr überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Weitere Kriterien, um die Entgelte zu bemessen, sollen sich auf die Nutzung von Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen beziehen