Der am 15.01.2020 eingebrachte Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes sieht ein Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern vor, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.