Als umweltorientiertes Unternehmen bringt die Friedrich Römer GmbH nicht nur eine Vielzahl von FSC-zertifizierten Materialien auf den Markt sondern setzt seit jeher auf nachhaltige Verpackungen aus Papier und Pappe. Nun werden die Kunden zusätzlich bei der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) unterstützt.
Dieses ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim privaten Endverbraucher anfallende Verpackungen (inklusive Füllmaterial) in den Verkehr bringen. Vereinfacht bedeutet dies: Jeder, der Verpackungsmüll bei Privatleuten in den Umlauf bringt ist auch für die Rücknahme und Verwertung verantwortlich.
Doch welche Pflichten bringt das neue Gesetz mit sich? Neben der Beteiligung an einem oder mehreren Rückholsystemen (z.B. Grüner Punkt) müssen sich Hersteller bzw. Vertreiber bei der neu geschaffenen „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren und entsprechende Angaben zu den Verpackungen machen. Die langfristigen Ziele dabei sind, Verpackungen nachhaltig zu entsorgen aber auch entsprechende Recyclingquoten zu erhöhen.
Lizensierte Verpackungen von Römer
Um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen, bietet die Friedrich Römer GmbH seinen Kunden bereits lizensierte Verpackungen in Form von Packpapier und Versandtaschen an. Für diese wurden die Registrierung und die Meldungen in einem Dualen System sowie der anteilige Kostenbeitrag schon übernommen. Der bürokratische Aufwand entfällt für den Bezieher damit komplett. Den Nachweis erhält der Kunde auf seiner Rechnung.
Auch zukünftig setzt sich die Friedrich Römer GmbH für die Themen Nachhaltigkeit und Schonung von Ressourcen ein. Dazu wird das umfangreiche Angebot hochwertiger Pappen, Platten und Passepartouts - immer mit dem Fokus auf Qualität und Umweltbewusstsein – stetig erweitert.