Der Europäische Ausschuss der Regionen (ADR) hat seine Stellungnahmen zur europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft und zu der damit verbundenen Richtlinie über Einwegkunststoffartikel verabschiedet.
Die europäischen Städte und Regionen unterstützen die Forderung, dass die Hersteller voll und ganz für die Kosten der Sammlung und Behandlung des durch ihre Erzeugnisse verursachten Mülls aufkommen müssen. Die Mitglieder schlagen vor, dass die Hersteller und Importeure von Kunststoffen auf Rohölbasis finanziell für die Senkung der durch die Endbehandlung ihrer Kunststoffabfälle erzeugten CO2-Emissionen in die Verantwortung genommen werden.
Die Mitglieder unterstützen die Einführung eines Bonus bei Zielüberschreitung, finanzielle Anreize zur Förderung der Verwendung recycelter Kunststoffe und die Anforderung, dass bis 2025 bei der Herstellung neuer Kunststoffe mindestens 50 % Recyclate verwenden werden sollten. Sie wiesen darauf hin, dass die gegenwärtige Generation biologisch abbaubarer Kunststoffe keine Lösung für das Plastikmüll- und Plastiksuppenproblem bietet, da sie sich nicht biologisch abbauen.
In Bezug auf das sehr umstrittene Mikroplastik fordern die lokalen und regionalen Mandatsträger zuverlässige und wirksame Messtechniken und -verfahren zur Bewertung der genauen Auswirkungen auf die Gesundheit und Ökosysteme. Sie sprechen sich für ein Verbot absichtlich zugesetzten Mikroplastiks und Oxo-abbaubarer Kunststoffe in allen Produkten aus, wo sie, zumal aus der gesundheitlichen Perspektive, überflüssig sind.
Die Städte und Regionen verurteilen, dass bei der gegenwärtigen Wertstoffsammlung Nichtverpackungskunststoffe oft nicht getrennt gesammelt werden und auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landen oder gar zur Vermüllung (der Meere) beitragen. Sie schlagen vor, dass im Mittelpunkt der Wertstoffsysteme Kunststoff als Material und nicht Kunststoff als Verpackungsprodukt stehen sollte. Sie schlagen außerdem einen auf EU-Ebene harmonisierten Ansatz für Pfandsysteme vor, um negative grenzüberschreitende Auswirkungen zu verhindern und den freien Warenverkehr zu erleichtern. Die Städte und Regionen fordern, dass sie in die Aufstellung neuer Leitlinien für die getrennte Sammlung einbezogen werden.
Die Mitglieder verabschiedeten ebenfalls einstimmig die Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über Einwegkunststoffartikel. Sirpa Hertell (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo und Berichterstatterin für diese Stellungnahme, unterstrich: „Der Kommissionsvorschlag geht in die richtige Richtung. Wir müssen für Kohärenz mit dem Maßnahmenpaket für die Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, sorgen, um ein klares Signal an die Wirtschaft und die Verbraucher zu senden. Die Europäische Kommission sollte eine umfassende Folgenabschätzung vorlegen, aus der die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen klar ersichtlich werden. Die Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen kann neue Möglichkeiten für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eröffnen. Wir fordern Anreize und Fördermaßnahmen, damit die mehr als 50 000 KMU in der Kunststoffbranche nachhaltige Alternativen zu nicht biologisch abbaubaren Wegwerfkunststoffartikeln entwickeln. Dabei müssen ggf. auch Anreize für Zielüberschreitung geboten werden.“
Die Versammlung der Städte und Regionen der EU schlägt vor, die Richtlinie auf alle nicht biologisch abbaubaren Wegwerfkunststoffartikel sowie auf das gesamte aquatische Ökosystem einschl. Süßgewässer und Schelfmeere auszuweiten. Die lokalen und regionalen Mandatsträger führen ins Treffen, dass die Mitgliedstaaten und ihre lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften befugt sein sollten, über die in der Richtlinie aufgelisteten Einwegkunststoffartikel hinaus die Nutzung weiterer Einwegkunststoffartikel zu beschränken, um die am stärksten gefährdeten Ökosysteme, besondere Biotope wie Naturschutzgebiete, Inselgruppen, Deltamündungen, oder die natürliche Umwelt der Arktis zu schützen.
Der ADR fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um die Bürgerinnen und Bürger für die negativen Auswirkungen von Einwegkunststoffartikeln sowie die Abfallbewirtschaftungsoptionen zu sensibilisieren.
Die Städte und Regionen erachten es als notwendig, Vermarktungsbeschränkungen für in die EU eingeführte Wegwerfkunststoffartikel festzulegen. Die Säuberung der Umwelt von Wegwerfkunststoffabfällen sollte durch Abgaben auf die Einfuhr und auf die Herstellung von Wegwerfkunststoffartikeln finanziert werden.
Der ADR fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Mittel zur Finanzierung der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft im Rahmen des künftigen EU-Haushalts aufzustocken. Der ADR bietet der Europäischen Kommission seine Zusammenarbeit bei der Aufstellung der neuen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für Kunststoffe an.
In der 40 Kalenderwoche stimmte der ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments über die in der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission ab. Mit Blick auf die Vorlage des endgültigen Textes im Frühjahr 2019 zielt der Europäische Rat auf einen Kompromiss bis 20. Dezember ab.