Wir haben ausführlich darüber berichtet: In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen für unwirksam erklärt. Die Reaktionen auf das Verpackungsurteil des Jahres.
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