Ihr Auftritt beim Deutschen Verpackungsrechtstag am 8. Februar wird mit großer Spannung erwartet: Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), spricht im Interview darüber, warum es aktuell ein praktisches Problem ist, zu überprüfen, ob Plattform-Händler im Verpackungsregister registriert sind oder nicht – und an welchen Stellen Transparenz wieder abgeschafft wurde.
Frau Behling, Ihr Beitrag am 8. Februar trägt den wunderbaren Titel „Zum Scheitern verurteilt? Das Verpackungsgesetz aus Marktplatzsicht“. Aus Ihrer Sicht: Was ist denn für den E-Commerce so schlimm am Verpackungsgesetz?
Eva Behling: „Das Verpackungsgesetz möchte für einen faireren Wettbewerb sorgen und das ist grundsätzlich unterstützenswert. Die Marktplätze werden demnach verpflichtet, zu prüfen, ob die Händler die gesetzlichen Vorgaben einhalten, also ob die Händler im Verpackungsregister registriert und systembeteiligt sind. Schwierigkeiten sehe ich aber bei der praktischen Umsetzbarkeit. Die Überprüfung der Systembeteiligung kann derzeit nicht erfolgen, weil es schlichtweg keine technischen Lösungen gibt. Die Folgen sind teils abenteuerlich: Der Gesetzgeber stellt sich vor, dass Plattform-Händler bei den Dualen Systemen eine Bestätigung ihrer Systembeteiligung anfragen und die Dualen Systeme anschließend die PDF-Bestätigung aushändigen, die wiederum von den Marktplatzbetreibern händisch überprüft werden sollen. Dieser Aufwand ist so gewaltig, dass auch große Marktplätze damit ihre Mühen haben.“
In der jüngeren Vergangenheit gab es ja diverse Änderungen im Verpackungsrecht in Bezug auf den Online-Handel. Helfen Sie uns bitte kurz: Wo stehen wir heute diesbezüglich? Was hat sich auch aus bevh-Perspektive vielleicht sogar verbessert? Wo lauern mögl. Fallstricke?
Eva Behling: „Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht: Der Gesetzgeber wollte für mehr Transparenz sorgen und das hat er mit der Registrierungspflicht der Händler auch geschafft. Dafür wurde an anderen Stellen wieder Transparenz abgeschafft. Ungünstig finde ich beispielsweise, dass Fulfillment-Dienstleister jetzt komplett aus dem Anwendungsbereich, also aus der Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht, herausgenommen wurden. Vorher galt: Wer auf der Verpackung draufsteht, war auch für die Verpackung verantwortlich. Heute ist das für alle Beteiligten schwerer zu ermitteln.“
Mit welchen verpackungsrechtlichen Anfragen haben Sie als Verband am häufigsten zu tun? Anders gefragt: Welche verpackungsrechtlichen Fragen/Aspekte treiben Ihre Mitglieder am meisten um? Und wie können Sie dann helfen?
Eva Behling: „Die meisten Probleme entstehen bei den Händlern, wenn sie grenzüberschreitend verkaufen möchten, denn das Verpackungsrecht ist nicht EU-weit vereinheitlicht. In Frankreich zum Beispiel gibt es ein eigenes Register und eine Vielfalt dualer Systeme. Die Händler wissen daher oft nicht, welche Regeln, Informationspflichten und Kosten auf sie zukommen. Eine Einheitslösung gibt es hierfür (bis jetzt) nicht. Wir nehmen uns daher viel Zeit für den Einzelfall und nutzen unser Netzwerk, beispielsweise in die Industrie- und Handelskammern, um zufriedenstellende Lösungen zu finden.“
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