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Einheitsverpackungen sind nur gut für Fälscher
Dazu erklärte Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): „In Australien herrscht im Vergleich zu Deutschland und Europa ein anderes Rechtssystem, so dass man die Entscheidung nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen kann. Die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Zigarettenverbandes sind weiterhin der Auffassung, dass die Einführung solcher Einheitsverpackungen in Deutschland mit dem Grundgesetz sowie der Europäischen Grundrechte-Charta nicht vereinbar wäre, da sie gegen die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Eigentumsgarantie, der Berufsfreiheit und der freien Meinungsäußerung verstoßen. Und weiter: Wir gehen davon aus, dass aus diesen Gründen die australische Entscheidung keinen Einfluss auf die derzeitige Berarbeitung der Europäischen Tabak-Produkt-Richtlinie hat, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU sich deutlich von den australischen abheben. Marianne Tritz warnt: „Eine solche Entscheidung dient in erster Linie nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern spielt Zigarettenschmugglern und -fälschern in die Hände, da es nun für sie einfacher wird, mit gefälschten Tabakprodukten Geld zu verdienen.“ Und weiter: „Bis heute fehlen verlässliche Beweise, dass die Konsumenten durch unansehnliche Einheitsverpackungen oder Bildwarnhinweise auf Tabakprodukten weniger rauchen würden.“ Marianne Tritz verweist in diesem Zusammenhang auf die online- Konsultation aus dem Jahr 2010. Damals hatte die EU-Kommission Gesundheit gefragt, ob die Bürger der EU die Einführung einer solchen unansehnlichen Einheitsverpackung begrüßen würden. Ein Großteil des Beteiligten lehnte eine solche Einführung ab! Marianne Tritz: „Deutlicher geht es nicht!“ Weitere Nachrichten PackReport vom 15. August 2012: Getränkedosen: 20 Prozent mehr Absatz in Deutschland im ersten Halbjahr 2012 STI stellt neues Fertigungsverfahren für Displays vor
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