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19. April 2012
Gerichtsentscheid zum Biokunststoff-Tragetaschen-StreitEuropean Bioplastics begrüßt die Entscheidung des Kölner Landgerichts: entgegen den Forderungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dürfen die von Aldi und Rewe angebotenen kompostierbaren Biokunststoff-Tragetaschen weiterhin als „biologisch abbaubar“, und in Deutschland „kompostierbar“, beworben werden. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung das Vorgehen der Einzelhändler gestärkt, auf nachhaltige Produkte aus Biokunststoffen zu setzen. Das Material der Tragetaschen wurde von einem unabhängigen Expertenlabor getestet und von einem ebenfalls unabhängigen Zertifizierungsunternehmen nach der europäischen Norm DIN EN 13432 als industriell kompostierbar zertifiziert. Diese Tragetaschen sind für den Konsumenten klar am „Keimling“-Logo zu erkennen. Letzte Meldung | Zur Trefferliste | Nächste Meldung Weitere News von PackReport vom 19. April 2012: Kao setzt Multifunktionsfüller ein Deutscher Verpackungspreis mit neuen Kategorien Ball erzielt Durchbruch mit neuer Aluminiumlegierung
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