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3. April 2012

Bundesrat korrigiert Fehlentwicklungen bei der Novelle der Bioabfallverordnung

In seiner Sitzung am 30.03.2012 hat der Bundesrat der novellierten Bioabfallverordnung zugestimmt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. ist mit den nach einem aufwendigen Diskussions- und Abstimmungsprozess gefundenen Regelungen zufrieden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit der jetzt beschlossenen Bioabfallverordnung verfügt die Branche über ein Instrument, das auf eine funktionsfähige Kreislaufwirtschaft bei der Bioabfallverwertung abzielt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass einzelne inhaltliche Fehlentwicklungen durch den engen Dialog mit den involvierten Branchenverbänden am Ende des Novellierungsverfahrens noch korrigiert wurden.“

Es sei erfreulich und wichtig, so Kurth, dass Kompost – hergestellt aus Biotonneninhalten – auch weiterhin auf Flächen des Feldgemüseanbaus ausgebracht werden dürfe. Positiv sei zudem, dass die bestehenden Regelungen zur Bodenuntersuchung hinsichtlich der Probenahme, Analytik und Berichterstattung nicht – wie ursprünglich vorgesehen – verschärft worden seien und es auch weiterhin bei den Erleichterungen für gütegesicherte Komposte bleibe.

Die Mehraufwendungen, die sich aus den in der Verordnung verankerten strengeren Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten ergeben, trage die Branche mit, so Kurth.

Der BDE hat sich in einer gemeinsamen Initiative mit zehn weiteren Verbänden aktiv in das Novellierungsverfahren eingebracht und so mit dafür gesorgt, dass durch die vorliegende Verordnung Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Fortentwicklung im Bereich der Bioabfallverwertung ermöglichen.


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